Tag Archives: Wahlrecht

Konrad Adam, der möchtegern „Nettostaatsprofiteur“

Vor ein paar Jahren führte Konrad Adam in der Welt aus, was er von einem Entzug des Wahlrechts bei vom ihm als „Nettostaatsprofiteuren“ bezeichneten Personen halte. Ein Gastautor hatte das zuvor gefordert und eine Definition für „Nettostaatsprofiteure“ geliefert.

„In diese Kategorie gehören nach seiner Definition nicht nur die Beamten, die im Staat ihren Arbeitgeber sehen, und nicht nur alle diejenigen, die weniger für die Politik als von der Politik leben, die Mehrzahl der Berufspolitiker also, sondern auch und vor allem die Masse der Arbeitslosen und der Rentner.“

Diese hätten gar kein Interesse an einem schlanken Staat, da sie ja direkt und in schmarotzender Weise von ihm abhängig sind. Zudem hätten sie auch ein Interesse Politiker im Amt zu halten, die ihnen die Zuwendungen eher aufstocken denn kürzen.

„Vor diesem Hintergrund klingt die Anregung, den Inaktiven und Versorgungsempfängern das Wahlrecht abzuerkennen, provokativer, als sie tatsächlich ist.“

Er führt dann aus, dass noch vor der industriellen Revolution die Fähigkeit, für sich und die Seinen zu sorgen als Voraussetzung für das Wahlrecht galt und mit der industriellen Revolution aufgegeben wurde. Das beklagt er im Weiteren offensichtlich.

„Ob das ein Fortschritt war, kann man mit Blick auf die Schwierigkeiten, die der deutschen Politik aus ihrer Unfähigkeit erwachsen sind, sich aus der Fixierung auf unproduktive Haushaltstitel wie Rente, Pflege, Schuldendienst und Arbeitslosigkeit zu befreien, mit einigem Recht bezweifeln.“

Ob staatliche Eingriffe in Form von Klientelpolitik wie der Steuervergünstigung für Hoteliers oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, was ohne Legitimation geschaffen wurde, produktiv sind, kann ebenso bezweifelt werden.

„Der Anspruch, hier und heute gut zu leben, untergräbt den Willen zur Zukunft und zwingt die Politik, dem aktiven, aber schrumpfenden Teil der Bevölkerung zugunsten eines beständig wachsenden, aber unproduktiven Teils immer größere Opfer abzuverlangen. Auf diesem Weg ist Deutschland ziemlich weit vorangekommen.“

Kürzlich gab Konrad Adam Spiegel Online ein Interview. Auf die Frage, ob er in den Bundestag einziehen möchte, antwortete er:

„Wenn sich die Möglichkeit ergibt – warum nicht?“

Er hegt selbst also den Wunsch „Nettostaatsprofiteur“ zu werden und seinen Parteikollege Professor Bernd Lucke ist nach diesem Verständnis längst einer. Gut, man kann jetzt sagen, der Text ist jetzt ein paar Jahre alt und Konrad Adam hat seine Meinung bestimmt geändert. Ware dem nicht so, müsste er jetzt schon konsequenterweise die Bundestagskandidatur von Bernd Lucke anprangern. Folgt man allerdings seinen Ausführungen, ist von Bernd Lucke kein verantwortlicher Gebrauch des Wahlrechts zu erwarten. Von ihm selbst allerdings auch nicht, sobald er in den Bundestag einzöge.

Denn wenn man den Gedanken weiter spinnt, fällt auf: mit einem Entzug des Wahlrechts für die definierten Personengruppen müssten alle Landtage und der Bundestag bei Wahlen komplett neu besetzt werden, da jeder Politiker mit der Erlangung des Mandats sein passives Wahlrecht logischer Weise verliert.

Haben Sie einen interessanten Hinweis? Wir würden uns freuen, wenn Sie ihn uns hier melden!