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AfD-Parteitag in Nürnberg: Die Luft ist raus

Nach den Vorstandsquerelen um Wolf-Joachim Schünemann und Martin Sichert, dem auch rechtsextreme Äußerungen vorgeworfen wurden, wählt der Landesverband auf einem Sonderparteitag einen neuen Landesvorsitzenden. Schünemann waren auf dem Parteitag in Ingolstadt Vorwürfe bezüglich seines Demokratieverständnis gemacht worden. Von „putin-ähnlichen Zuständen“ war gar die Rede.

Sichert war als neuer Landesvorsitzender gewählt worden, doch die Wahl wurde wegen einer möglichen Manipulation für ungültig erklärt. Als neuer Vorsitzender wurde Andre Wächter aus Coburg, der nach eigenem Bekunden kein Eurogegner sei.

Weder Schünemann noch Sichert waren erneut angetreten und machten damit das Feld frei für neue Kandidaten. Die innerparteilichen Streitereien sollten endlich ein Ende haben. Nach Aussagen der Nürnberger Zeitung, waren lediglich 265 der rund 1800 bayerischen Mitglieder AfD zum Parteitag anwesend. Bernd Lucke ließ Die Welt wissen, dass die Teilnahme der AfD an der Landtagswahl in Bayern vom Tisch sei. Das deckt sich auch mit der Berichterstattung der Nürnberger Zeitung.

„Zur bayerischen Landtagswahl wird die AfD nämlich noch nicht antreten. Die Luft ist daher für viele Anhänger „raus“.“

Dies steht indes im Widerspruch zu einem Interessanten Problem vor dem die AfD Bayern steht. Dort gibt es 180 Kandidaturbewerber für die Bundestagwahl. Lucke kommentiert das Problem folgendermaßen.

„Gerichte schreiben uns vor, dass jeder Kandidat die Möglichkeit haben muss, sich einer Landeswahlversammlung vorzustellen mit einer Redezeit von zehn Minuten. Und wenn man das bei 180 Kandidaten machen will, stößt man an Grenzen, weil keine Landeswahlversammlung das durchhalten kann.“

Wie der Focus berichtet, kursiert die Idee, die Kandidatenvorstellung ins Internet zu verlagern. Was ebenfalls keine Lösung wäre, wie Lucke meint.

„Aber auch das ist keine grundsätzliche Lösung, weil sich niemand 180 PDF-Dateien im Netz anschaut“

Zudem ist es fraglich inwiefern diese Idee den Anforderungen durch § 21 (3) des Bundeswahlgesetzes genügt.

„Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen werden in geheimer Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.“

Es ist daher nicht auszuschließen, dass ein möglicher Bewerber die Wahl anficht, weil er glaubt, ihm sei nicht die angemessene Zeit zugestanden worden, sein Programm der Versammlung vorzustellen. Und beim Anfechten von Wahlergebnissen ist bei der AfD die Luft noch nicht raus.