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Hausverbote und Streit in AfD-Landesverbänden

In wenigsten zwei Landesverbänden rumort es an der Spitze. In Berlin und Bayern kommt es jeweils wenige Tage nach ihrer Verbandsgründung zu Querelen in der Führungsriege. Dabei scheinen Hausverbote als Mittel der Wahl, um dem eigenen politischen Willen Ausdruck zu verleihen, opportun.

In Berlin wurde der Landesgeschäftsführer Mathias Goldstein, wie der Verband am Freitag mitteilte, von seinen Aufgaben entbunden. Zum Problem wurden „Verquickungen von Partei und Familie“, da die Vorstandssitzung am Montagabend in den Räumlichkeiten von Annette Goldsteins Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stattfand. Dem Tagesspiegel ist diesbezüglich zu entnehmen:

„Offenbar gab es Auseinandersetzungen über die Themenverteilung im Vorstand und die Sitzungsleitung. Nachdem sie sich nicht durchsetzen konnte, hatte Goldstein nach Teilnehmerangaben von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und die anderen Vorstandsmitglieder der Räume verwiesen.“

Dennoch soll sich Anette Goldstein „künftig verstärkt auf die Ausarbeitung inhaltlicher Positionen konzentrieren.“ Der Verband sucht derweil nach neuen Räumlichkeiten.

In Bayern hatte der damalige Landesbeauftragte der AfD Wolf-Joachim Schünemann mit gerade mal fünf Tagen Vorlauf und zudem am Ostersonntag zur Gründung des bayerischen Landesverbandes nach Ebersberg eingeladen. Rechtlich mag das zwar in Ordnung sein, doch Frank Neubauer, Kreisvorsitzender von Erlangen, mutmaßte, Schünemann wollte durch die Terminwahl Konkurrenten fernhalten. Dabei ging es auch um das Sichern aussichtsreiche Listenplätze rund um Schünemann. Nicht mal 150 von 1800 Mitgliedern der bayerischen AfD kamen in Ebersberg zusammen und wählten dann prompt Wolf-Joachim Schünemann zum Vorstandsvorsitzenden.

Ebenso wie das Wahlprogramm der AfD im Bund sieht die Abwahl des Vorstands in Bayern eine Dreiviertelmehrheit vor. Das hält Neubauer für „einen Affront gegenüber der innerparteilichen Mitbestimmung“ und dies rege auch „Zweifel am demokratischen Verständnis“ des AfD-Vorstands, wie ihn die Süddeutsch Zeitung wiedergibt.

„Als Neubauer diese Zweifel in einer Rundmail an Parteikollegen öffentlich machte, leitete Schünemann am Mittwoch ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein und erteilte ihm Hausverbot für den Parteitag in Ingolstadt. Die Begründung: Neubauer habe beim Versenden der E-Mails gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Darüber beschwerte sich Neubauer beim AfD-Schiedsgericht. Mit Erfolg: Die Richter hoben das Hausverbot am selben Tag wieder auf.“

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