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Bayerischer Landesvorstand äußert sich zu „Chaos“-Vorwürfen

Wolf-Joachim Schünemann, nach erfolgloser Abwahl weiterhin Landesvorstand von Bayern, war in die parteiinterne Kritik geraten. Nun äußert er sich in einem Interview in der Augsburger Allgemeinen zu den Vorwürfen.

„Mir wurde als Vorstand im Vorfeld vorgeworfen, dass die Mitglieder zu wenig informiert und bei Entscheidungen mitgenommen wurden. In fünf Wochen seit der Gründung des Landesverbandes, der in diesem Zeitraum von 700 auf fast 2000 Mitglieder wuchs, war ich zusammen mit meinen Vorstandskollegen täglich auf Achse in Bayern. Es gab ja noch keinen, an den wir irgendetwas hätten delegieren können.“

Zum Parteitag beklagte Frank Neubauer die Zustände der innerparteilichen Demokratie.

„Es kann nicht sein, dass sich bei der AfD in Bayern putin-ähnliche Zustände abspielen.“

Neubauer behauptete, oppositionellen Stimmen in der Partei werde es schwer gemacht, sich zu vernetzen. Dem entgegnet Schünemann jetzt im Interview.

„Außerdem soll ich „Konkurrenten“ aus der Partei ausgeschlossen habe. Zum Zeitpunkt, als ich gegen drei Mitglieder ein Parteiausschlussverfahren beim Schiedsgericht beantragt habe, waren sie aber nicht als Konkurrent erkennbar, sondern nur durch ihr parteischädigendes Verhalten aufgefallen. Mit zwei davon führen wir nun Schlichtungsgespräche.“

Zuvor hatte sich Neubauer in einer Rundmail an Parteikollegen gewandt und darin das Demokratieverständnis des Vorstands angezweifelt. Schünemann hatte mit fünf Tagen Vorlauf die Gründung des Landesverbands auf den Ostersonntag gelegt. Zudem wurde eine Dreiviertelmehrheit zur Abwahl des Vorstands festgelegt.

„Obwohl das parteieigene Schiedsgericht festgestellt hatte, dass die ersten Wahlen vom 31. März vollkommen korrekt waren, wurde immer wieder behauptet, dass ich gegen Einladungsfristen verstoßen hätte oder dass der Landesvorstand nicht ordentlich gewählt war.“

Konstatiert Schünemann gegenüber der Augsburger Allgemeinen. In Bezug auf die Rundmail von Neubauer macht Schünemann einen Verstoß gegen den Datenschutz gelten, in dessen Zusammenhang er gegen Neubauer ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet hatte und ein Hausverbot für den Parteitag in Ingolstadt vorgesehen hatte.

„Es wurde auch gegen den Datenschutz verstoßen, indem missbräuchlich E-Mail-Adressen von Parteimitgliedern angeschrieben wurden, um sich selbst ins Gespräch zu bringen.“

Das parteiinterne Schiedsgericht gab hier allerdings Neubauer Recht.

„Und schließlich haben einige Mitglieder ohne Kenntnis oder Genehmigung der Partei ihre eigenen Internetforen aufgemacht. In diesen wurde teilweise auch das Parteilogo oder der Parteiname missbräuchlich benutzt. Außerdem präsentierten sich manche dort als Kandidaten für Vorstand und Bundestag.“

Gerade das letzte Statement von Schünemann zeigt, dass der Vorstand dem Kommunikationsbedürfnis der Parteimittglieder nicht gerecht wird und diese demzufolge das Heft selbst in die Hand nehmen möchten.

Hausverbote und Streit in AfD-Landesverbänden

In wenigsten zwei Landesverbänden rumort es an der Spitze. In Berlin und Bayern kommt es jeweils wenige Tage nach ihrer Verbandsgründung zu Querelen in der Führungsriege. Dabei scheinen Hausverbote als Mittel der Wahl, um dem eigenen politischen Willen Ausdruck zu verleihen, opportun.

In Berlin wurde der Landesgeschäftsführer Mathias Goldstein, wie der Verband am Freitag mitteilte, von seinen Aufgaben entbunden. Zum Problem wurden „Verquickungen von Partei und Familie“, da die Vorstandssitzung am Montagabend in den Räumlichkeiten von Annette Goldsteins Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stattfand. Dem Tagesspiegel ist diesbezüglich zu entnehmen:

„Offenbar gab es Auseinandersetzungen über die Themenverteilung im Vorstand und die Sitzungsleitung. Nachdem sie sich nicht durchsetzen konnte, hatte Goldstein nach Teilnehmerangaben von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und die anderen Vorstandsmitglieder der Räume verwiesen.“

Dennoch soll sich Anette Goldstein „künftig verstärkt auf die Ausarbeitung inhaltlicher Positionen konzentrieren.“ Der Verband sucht derweil nach neuen Räumlichkeiten.

In Bayern hatte der damalige Landesbeauftragte der AfD Wolf-Joachim Schünemann mit gerade mal fünf Tagen Vorlauf und zudem am Ostersonntag zur Gründung des bayerischen Landesverbandes nach Ebersberg eingeladen. Rechtlich mag das zwar in Ordnung sein, doch Frank Neubauer, Kreisvorsitzender von Erlangen, mutmaßte, Schünemann wollte durch die Terminwahl Konkurrenten fernhalten. Dabei ging es auch um das Sichern aussichtsreiche Listenplätze rund um Schünemann. Nicht mal 150 von 1800 Mitgliedern der bayerischen AfD kamen in Ebersberg zusammen und wählten dann prompt Wolf-Joachim Schünemann zum Vorstandsvorsitzenden.

Ebenso wie das Wahlprogramm der AfD im Bund sieht die Abwahl des Vorstands in Bayern eine Dreiviertelmehrheit vor. Das hält Neubauer für „einen Affront gegenüber der innerparteilichen Mitbestimmung“ und dies rege auch „Zweifel am demokratischen Verständnis“ des AfD-Vorstands, wie ihn die Süddeutsch Zeitung wiedergibt.

„Als Neubauer diese Zweifel in einer Rundmail an Parteikollegen öffentlich machte, leitete Schünemann am Mittwoch ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn ein und erteilte ihm Hausverbot für den Parteitag in Ingolstadt. Die Begründung: Neubauer habe beim Versenden der E-Mails gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Darüber beschwerte sich Neubauer beim AfD-Schiedsgericht. Mit Erfolg: Die Richter hoben das Hausverbot am selben Tag wieder auf.“

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