Widerspruch gegen die Landeswahlveranstaltung der AfD NRW

Uns hat ein Schreiben von Stefan Soppe aus Bottrop erreicht, das sich an die Landeswahlleiterin von Nordrhein-Westfalen Helga Block richtet. Damit stellt Soppe einen „Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wahl für die Landesliste der Alternative für Deutschland (NRW)“. Er legt damit offiziell Widerspruch gegen die Landeswahlveranstaltung der AfD NRW ein, die am 4. und 5. Mai in Schmallenberg im Hochsauerlandkreis stattgefunden hat.

Als Begründungen führt Soppe an.

„Ich hatte mich formgerecht als Kandidat für die Landesliste gemäß den Richtlinien des vom NRW Vorstand aufgestellten Statuten beworben. Dabei mussten die Kandidaten ihren expliziten Willen zur Kandidatur dem Vorstand mitteilen (s. Anlage 1; Bewerbung zur Landeslistenkandidatur vom 21.04.2013), der wiederum die Kandidatur in der Form annahm, dass die Kandidaten die Möglichkeit bekamen sich im Internet mit Hilfe eines Passwortes ([…]) auf folgender Seite (http://www.nrw-alternativefuer.de ) vorzustellen (s. Anlage 2; Vorstellung zur Listenkandidatur). Meine Vorstellung im Internet war bis zum 06.05.2013 jedermann zugänglich.“

Weiterhin gibt er an, aus Solidarität zu seinen Kollegen der Bottroper AfD, die sich die 2 tägige Reise nach Schmallenberg nicht hätten leisten können, auf die Fahrt nach Schmallenberg verzichtet zu haben.

„Ich wollte ihnen nicht in den Rücken fallen und nur aus selbstsüchtigen Gründen alleine die Reise antreten. Allerdings verzichtete ich nicht auf meine Kandidatur für die Landesliste, was ich dem Landesvorstand via Mail, da es noch kein Faxanschluss der Partei gab, fristgerecht am Freitag, den 03.05.2013 mitteilte (s. Anlage 3; Aufrechterhaltung der Kandidatur mit der Unwiderruflichkeitszustimmungserklärung gem. § 15 BwahlG). Diese ist somit in den Hoheitsbereich der Parteiführung ordnungsgemäß gelangt und gilt i.S.v. § 312 g BGB in Verbindung mit §§ 130 ff. BGB als zugegangen und somit rechtswirksam. Infolgedessen ist meine Kandidatur für die Landesliste rechtmäßig gewesen.“

Verschiedene Mitglieder, die ihn wählen wollten, fragten bei Soppe selbst und beim Vorstand in Person von Prof. Dr. Alexander Dilger nach, warum er auf keine Liste zur Wahl stünde.

„Dilger antwortete, dass Soppe wohl seine Kandidatur zurückgenommen habe. Ich war sehr erzürnt und bat Herrn [Name der Redaktion bekannt], die Situation klarzustellen. Der Vorstand beriet sich und weigerte sich uneinsichtiger Weise meine Wahl bzw. Kandidatur zur Wahl zuzulassen, obwohl ich mein Kommen fristgerecht abgesagt habe und meine Kandidatur (s.o) aufrecht erhielt. Infolgedessen hat der NRW Landesvorstand der Alternative für Deutschland sämtliche demokratisch legitimierten Regeln gegen meine Person gebrochen, so dass daher eine Wahl meiner Person unmöglich wurde.“

Ohne den Eingriff von Dilger wäre es nach Ansicht von Soppe zu einem anderen Ergebnis gekommen und damit wurde ihm zu Folge die Wahl verfälscht.

„Hätte der NRW Vorstand der AfD – unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Alexander Dilger – meine Kandidatur rechtmäßigerweise und richtigerweise zugelassen, so wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein völlig anderes Listenwahlergebnis zustande gekommen, wie es nun zustrande gekommen ist. Somit ist die Wahl gem. Bundeswahlgesetz fehlerhaft.“

Wegen der aufgeführten Gründe sieht Soppe die Wahl als ungültig an.

„Auf Grund dieser Kausalität und obig ausführlichen Erklärungen, ist die Landeswahlversammlung der AfD (NRW) ungültig.“

Nach Aussagen von Herrn Soppe gibt es zudem zahlreiche weitere Widersprüche gegen Landeswahlveranstaltung der AfD NRW, die sich in Schmallenberg zugetragen hatte.

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